Soziale Einrichtungen und ihre Träger können im Rahmen der Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) des Bundesumweltministeriums (BMUKN) wieder Förderung beantragen. Mit der Förderung erhalten die Einrichtungen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung modellhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Antragsfrist läuft vom 1. Oktober bis 30. November 2026. Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Einrichtungen, die bereits im Rahmen der AnpaSo-Förderung ein Klimaanpassungskonzept erstellt oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung durchgeführt haben. Damit wird die Förderung jetzt fortgeführt. Auch in den nächsten Jahren soll das Programm fortgesetzt werden, ab dem kommenden Jahr auf der Basis einer überarbeiteten Förderrichtlinie. Mit AnpaSo unterstützt das BMUKN Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen des Klimawandels leiden. Dazu zählen unter anderem Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Dieser Sommer hat nicht nur eindrücklich gezeigt, dass wir alles dafür tun müssen, den Klimawandel einzudämmen. Er hat auch deutlich spürbar gemacht, dass wir uns ebenso gegen die Folgen des Klimawandels wappnen müssen. Deshalb müssen wir jetzt aktiv werden, um uns auf die nächsten Hitzesommer vorzubereiten. Seniorinnen und Senioren, Kinder oder Menschen mit Behinderungen sind gesundheitlich oft besonders gefährdet. Mit unserer Förderung unterstützen wir deshalb gezielt soziale Einrichtungen dabei, die betreuten Menschen besser zu schützen."
Die BMUKN-Förderrichtlinie AnpaSo richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- Pflege- und Sozialsektor. Mit dem neuen Förderaufruf unterstützt das Bundesumweltministerium die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen. Voraussetzung für die Förderung im aktuellen Fenster ist es, dass die soziale Einrichtung bereits eine Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung in einem der bisherigen Förderfenster der AnpaSo (2020, 2023, 2024) erhalten hat. Denn so lassen sich Verbesserungen mit den verfügbaren Mitteln am schnellsten umsetzen.
Als übergreifender Ansatz werden vor allem solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gezielt gefördert, mit denen sich verschiedene positive Effekte gleichzeitig erreichen lassen: für den Klimaschutz, zum Erhalt der Biodiversität, das Speichern von Regenwasser, die Verbesserung der Luftqualität oder Lärmschutz. Derartige sogenannte naturbasierte Maßnahmen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung als auch zum natürlichen Klimaschutz bei. Durch ihren Modellcharakter und die Nutzung bestehender Netzwerke sollen die geförderten Vorhaben zur Nachahmung anregen.
Antragsberechtigte Trägerinnen und Träger sozialer Einrichtungen können vom 1. Oktober bis 30. November 2026 einen Förderantrag bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) stellen. Der Förderaufruf sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung, zur Antragstellung und zum Beratungsangebot werden auf der Webseite der ZUG veröffentlicht. Die ZUG richtet am 6. Oktober 2026 und am 5. November 2026 digitale Informationsveranstaltungen zu dem Förderaufruf aus. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der ZUG.
Auch über den aktuellen Förderaufruf hinaus soll die Förderung fortgesetzt werden, mit dann überarbeiteter Förderrichtlinie und neuem Haushaltstitel. Sofern der Bundestag dem Regierungsentwurf zustimmt, stehen 2027 im Klima- und Transformationsfonds insgesamt mindestens 40 Millionen Euro zur Verfügung für AnpaSo sowie für "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS). Das ist eine leichte Steigerung gegenüber den 2026 im BMUKN-Haushalt verfügbaren Mitteln.